„Tageslicht sollte eine wesentliche Beleuchtungsquelle für alle Räume mit Tageslichtöffnungen sein. (Es) wird von Gebäudenutzern als Möglichkeit zur angemessenen Beleuchtung von Innenräumen (…) besonders bevorzugt. (…) Tageslichtöffnungen (…) tragen zum seelischen Wohlbefinden der Gebäudenutzer bei. Eine Tageslichtöffnung kann darüber hinaus Sonnenlicht in Innenräumen ermöglichen, was beispielsweise in Wohnungen, Krankenhausstationen und Kindergärten wichtig ist. (…) Tageslicht sollte Räume während eines erheblichen Teils der jährlichen Tageslichtstunden im Verlauf des Jahres beleuchten.“
(DIN EN 17037: 2022-05, Einleitung)