Fledermäuse sind als bedrohte Tierart sehr streng durch Gesetze und Richtlinien geschützt. Diese Vorschriften verbieten es u.a., ihre Lebensräume zu beeinträchtigen.
Für ihre nächtlichen Flüge, z.B. zur Nahrungssuche, benötigen Fledermäuse sogenannte Dunkelkorridore entlang von natürlichen Leitstrukturen. Wirken künstliche Beleuchtungen auf diese Flugbahnen ein, kann das die Orientierung und Jagdaktivität der Fledermäuse erheblich beeinträchtigen.
Um sicherzustellen, dass künstliche Lichtquellen keine negativen Auswirkungen auf die Fledermäuse haben und ihre Schutzgebiete erhalten bleiben, erstellen wir für Sie Beleuchtungsgutachten und helfen Ihnen, geeignete Maßnahmen zu Minderung der Lichtemissionen aufzuzeigen. Wichtig ist dies z.B. bei Neubauvorhaben in Gebieten mit Fledermausvorkommen.