Verschattungsgutachten - Küssner

Analyse des

Winterhalbjahrs

Ob zusätzliche Verschattungswirkungen durch Neubauten für die Umgebung als erheblich einzustufen sind, hängt neben der Besonnungsdauer an einem bestimmten Stichtag auch maßgeblich von der relativen Veränderung im sonnenarmen Winterhalbjahr ab. Nach einem Urteil des Hess. Verwaltungsgerichtshofs kann die Wohnqualität hinsichtlich Besonnung auch bei Einhaltung eines DIN-Wertes unzumutbar beeinträchtigt sein, wenn in den sonnenarmen Wintermonaten die Möglichkeit der Sonneneinstrahlung durch geplante Neubauten wesentlich verringert wird.

 

Unsere Verschattungsgutachten enthalten deshalb für die Bestandsbebauung einen Vorher-Nachher-Vergleich der Besonnungszeiten im Winterhalbjahr mit einer Beurteilung der veränderten Verschattungswirkung durch die Entwurfssituation.